Hessen

Hessen listet in seiner mehrfach abgeänderten Verordnung 11 Rassen als gefährlich, ohne in verschiedene Kategorien zu unterscheiden. Darunter befindet sich auch der Rottweiler.
Akttuelle Informationen zur Gesetzes- und Verordnungslage listet das Regierungspräsidium Darmstadt auf.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Hinweise_für_die_Durchführung_der_HundeVO_05112014_(PDF,238_KB).pdf)Hinweise_HVODurchführungshinweise v. 05.11.2014
Diese Datei herunterladen (Gesetzentwurf_Hessen_131211.pdf)GesetzentwurfGesetzentwurf für ein Hundegesetz
Diese Datei herunterladen (Hundeverordnung Stand 2013-12.pdf)HundeverordnungHundeverordnung Stand 2013-12
Diese Datei herunterladen (Presseerklärung.pdf)PresseerklärungPresseerklärung ADRK 1/2009
Diese Datei herunterladen (Pressemitteilung.pdf)PressemitteilungPressemitteilung SPD 1/2013
Diese Datei herunterladen (Redebeitrag.pdf)RedebeitragRedebeitrag Pauly-Bender, SPD