Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung 2021

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Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Nachdem der Bundesrat am 25.06.2021 der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung mit einigen weiteren Änderungen bereits zugestimmt hatte, wurde die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und Tierschutztransportverordnung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I, Nr. 80 vom 30. Nov. 2021 veröffentlicht und trat am 01.01.2022 in Kraft. Neben den neuen Vorgaben zur Haltung und Betreuung ist u. a. auch ein Verbot von Stachelhalsbändern aufgeführt:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

neu

„(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“

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